Wir haben Rückmeldung von einigen Konsument:innen erhalten, dass Maxenergy Kündigungsschreiben zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit versendet. Sollten Sie auch davon betroffen sein, möchten wir Ihnen gerne folgende Informationen mitgeben.
Im Winter 2020 haben Sie über unsere Aktion Energiekosten-Stop Ihren Strom- und oder Gasanschluss zu Maxenergy gewechselt. Mit dem Wechsel haben Sie damals eine 12-monatige Mindestvertragslaufzeit (Bindefrist) und eine 18-monatige Preisgarantie abgeschlossen.
Diese Information ist für uns ebenso überraschend und entspricht nicht den Werten unserer Energiekosten-Stop Aktion. Wir möchten uns daher aufrichtig für dieses Vorgehen des Energielieferanten entschuldigen.
In Anbetracht des Kündigungsschreibens möchten wir Ihnen folgende Informationen mitgeben:
- Die Kündigung seitens Maxenergy erfolgt nach bzw. mit Ablauf Ihrer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit (Bindefrist). Der Stichtag ist im Kündigungsschreiben von Maxenergy vermerkt.
- Je nachdem wann Ihre Bindefrist des Vertrages ausläuft, müssen Sie sich um einen neuen Versorger kümmern. Wir empfehlen den Wechsel zu einem neuen Lieferanten spätestens 3 Wochen vor dem Kündigungsstichtag zu veranlassen. Nach Abschluss des Vertrages mit Ihrem neuen Anbieter, kümmert sich dieser um alles Weitere. Lesen Sie nach Möglichkeit zum Wechselstichtag Ihren Zählerstand ab und übermitteln diesen an Ihren örtlichen Netzbetreiber.
- Für die Suche nach einem neuen Anbieter verweisen wir Sie auf den Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control. Bitte beachten Sie, dass Neukundenboni voreingestellt sind. Aufgrund der aktuellen Lage am Energiemarkt gibt es derzeit leider keine besonders große Auswahl an Tarifmöglichkeiten. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Tarif- oder Anbieterempfehlungen geben können.
- Ein Tarif ohne Mindestvertragslaufzeit (Bindefrist) ermöglicht es Ihnen den Energiemarkt zu beobachten und sobald sich die Lage beruhigt hat, bei Bedarf einen erneuten Anbieterwechsel zu veranlassen.
- Sie können auch einen Tarif mit Preisgarantie abschließen. Solche Tarife gehen in der Regel mit einer Mindestvertragslaufzeit (Bindefrist) einher.
- Aufgrund der aktuellen Marktlage ist von einem Abschluss von Floater- oder Flextarifen eher abzuraten.
Aktuell sind die Großhandelspreise für Strom und Gas unter anderem aufgrund des weltweiten Wirtschaftswachstums und der damit einhergehenden hohen Nachfrage nach Energie auf einem seit der Liberalisierung noch nicht dagewesenen hohen Niveau. Diese Situation war in dieser Form nicht vorauszusehen. Es ist daher schwer, eine Aussage hinsichtlich einer kurzfristigen Entwicklung zu treffen. Mittel- bis langfristig sollte es allerdings wieder zu einer Beruhigung am Energiemarkt kommen. Fest steht jedenfalls, dass die aktuelle Lage am Energiemarkt für alle Markteilnehmer:innen sehr schwer ist.
Grundsätzlich halten wir eine Kündigung während einer laufenden Preisgarantie für unzulässig. Eine außergerichtliche Einigung mit Maxenergy ist gescheitert. Der VKI wird daher eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Ein solches Gerichtsverfahren kann einige Zeit dauern. Wenn die Gerichte der Ansicht des VKI folgen, könnten gekündigte Kund:innen die Mehrkosten, die sie ab dem Kündigungstermin bis zum Ablauf der eigentlichen Preisgarantie bezahlen müssen, als Schadenersatz zurückerhalten.
Wenn Sie keine Rechtsschutzdeckung (z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung) für eine Klage haben, können Sie den Ausgang des Verfahrens abwarten. Ihre Ansprüche verjähren nach drei Jahren (somit frühestens mit Oktober 2024), bis dahin sollte eine gerichtliche Klärung durch den VKI vorliegen. Alle betroffenen Teilnehmer:innen der Aktion Energiekosten-Stop werden über den Ausgang des Verfahrens zum gegebenen Zeitpunkt informiert.
Grundsätzlich ist ein Widerspruch zur Kündigung nicht erforderlich. Sicherheitshalber empfehlen wir Ihnen dennoch einen Widerspruch schriftlich an Maxenergy zu senden. Für diesen Widerspruch können Sie den kostenlosen Musterbrief verwenden. Bitte senden Sie Ihren Widerspruch schriftlich (per E-Mail oder postalisch) an Maxenergy, eine Kopie an den VKI ist nicht notwendig.
MAXENERGY Austria Handels GmbH
service@maxenergy.at
Messestraße 11, 6850 Dornbirn
Bitte beachten Sie, dass Sie sich wie eingangs erwähnt, dennoch jedenfalls um einen Lieferanten bemühen müssen. Schließen Sie bitte rechtzeitig einen neuen Liefervertrag ab.
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